Besonderheiten
Besuchszeiten
Unser Haus steht zu den normalen Tageszeiten offen. Es gibt keine festgesetzten Besuchszeiten.
„Krankenhausübergangsregelung“
In bestimmten Fällen übernehmen die Krankenkassen (nicht Pflegekassen) für einen zeitlich begrenzten Zeitraum einen Teil der Pflegekosten, auch wenn die Voraussetzung für die Zuordnung in eine Pflegestufe nicht vorliegt.
Dieses sollte aber vor Aufnahme mit der Krankenkasse abgeklärt werden.
Die zuständigen Mitarbeiter im Krankenhaus sind dabei behilflich.
Ausbildung
Anerkannter Ausbildungsbetrieb für den Beruf Altenpfleger/Altenpflegerin, Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen und in der Hauswirtschaft.
Wir betreuen Praktikanten verschiedener Altenpflegeschulen und Praktikanten der Beschäftigungstherapie (Studenten der ortsansässigen Kunststudienstätte).
Fortbildung
Für unsere Mitarbeiter finden regelmäßig Fortbildungsveranstaltungen statt.